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Bericht aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung v

Bekanntgaben der Verwaltung
Zu Beginn der Sitzung wird Frau Kathrin Lohmüller unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit zur Stadtinspektorin ernannt. Sie ist seit September 2008 als stellvertretende Rechnungsamtsleiterin beschäftigt.

Bürgermeister Meier gibt folgende baurechtliche Entscheidungen bekannt:
Baugenehmigung an Peter und Andrea Mittermaier zur Errichtung einer Garagenüberdachung mit Carport auf dem Grundstück Flst. Nr. 186/7 in St. Blasien, Hasenmatt 7.

Baugenehmigung an Herrn Hans-Wilhelm Peters zur Errichtung einer Garage auf dem Grundstück Flst. Nr. 582 in Menzenschwand, Äulemer Weg 32.

Kletteranlage Fürstabt-Gerbert-Schule
Die Kletteranlage bei der Fürstabt-Gerbert-Schule soll erweitert werden. Die Verwaltung hat einen Zuschuss in Höhe von 1.000 € und Bauhofleistungen zugesagt. Der Gemeinderat nimmt das zustimmend zur Kenntnis.





Beschlüsse aus nichtöffentlicher Sitzung

Hochschwarzwald-Card
Der Gemeinderat hat der Vereinbarung mit der Hochschwarzwald Tourismus GmbH über die Beteiligung des Radon Revital Bades, der Domführungen und des städtischen Anteils des Liftverbundes an der Hochschwarzwald Card zugestimmt.

Schwimmbadgelände
Das Schwimmbadgelände wurde an Herrn Axel Hess langfristig verpachtet.

Fremdwasserkonzeption
Die Erstellung der Fremdwasserkonzeption wurde an die Fa. Hunziker Betatech GmbH vergeben.

Liftverbund Familiensaisonkarte
Der Gemeinderat hat der Einführung einer Familiensaisonkarte zugestimmt.

Jagdbogen I Menzenschwand
Der Gemeinderat hat von der Vergabe von drei Begehungsscheinen im Jagdbogen I Menzenschwand Kenntnis genommen.





Frageviertelstunde für Bürgerinnen und Bürger

Es gehen keine Fragen ein.



Beratung und Beschlussfassung über die Durchführung einer Bürgerversammlung am 19.05.2010 zur Vorstellung der Ergebnisse der Arbeitskreise MURMEL

Die Arbeitsgruppen
Einzelhandel, Gastronomie, Struktur St. Blasien, Tourismus St. Blasien, Struktur Menzenschwand, Tourismus Menzenschwand,Ortsentwicklung Albtal haben am 10./11.03.2010 und 24./25.03.2010 getagt und verschiedene Projekte erarbeitet.

Die Projektideen sollen den Bürgern in einer Bürgerversammlung vorgestellt werden. Die Verwaltung schlägt vor, die Bürgerversammlung am 19.05.2010, 19.00 im Kurhaus Menzenschwand durchzuführen.

Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt die Durchführung der Bürgerversammlung am 19.05.2010 einstimmig.





Beratung und Beschlussfassung über die Vergabe des Auftrages zur Lieferung und Montage von neuen Fenstern für das Kurhaus Menzenschwand

Dieser Tagesordnungspunkt muss nochmals vertagt werden, da immer noch keine prüfbaren Angebote vorliegen.





Beratung und Entscheidung über die Bauvoranfrage des Herrn Bernd Ebner, Immeneich 31, St. Blasien zur Errichtung eines Wohnhauses mit Holzscheune auf dem Grundstück Flst.Nr. 76/2 in Immeneich

Das Grundstück grenzt an den räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Biefig 1 A“. Das Grundstück Flst. Nr. 76/2 wurde neu gebildet. Die Verwaltung geht davon aus, dass es sich um eine Baulücke zwischen den Grundstücken Flst.Nr. 81/7 und 77 handelt. Das Grundstück ist erschlossen über die Straße „Im Biefig“. Baurechtlich ist das Bauvorhaben damit zulässig. Hinsichtlich der Erschließungsbeiträge gibt es keine Probleme, da die Familie Zipfler (Verkäufer) die Erschließungsstraße errichtet hat. Wasser- und Abwasserbeiträge werden fällig.

Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt der Bauvoranfrage zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen mit einer Gegenstimme von Gemeinderat Dieter Stark.





Beratung und Entscheidung über die Bauvoranfrage der Frau Diana Kastner, Rheinaustr. 49, 76287 Rheinstetten zur Errichtung eines Gebäudes mit 3 Pferdeboxen auf dem Grundstück Flst.Nr. 2318/1, alternativ auf den Grundstücken Flst.Nr. 2331 und 2332 in Menzenschwand (beim Haus am Wasserfall).

Die Grundstücke befinden sich im Außenbereich. Der Bauantragsteller macht den Kauf des Geländes „am Wasserfall“ von der Genehmigung eines Pferdestalls abhängig. Beim Bauantragsteller handelt es sich nicht um einen Landwirt, so dass das Bauvorhaben nicht privilegiert sein wird. Trotzdem begrüßt die Verwaltung das Bauvorhaben, damit das Gebäude „Am Wasserfall“ wieder einer ordentliche Nutzung zugeführt werden kann.
Der Ortschaftsrat hat der Bauvoranfrage zugestimmt mit dem Hinweis, dass das Vorhaben voraussichtlich nicht genehmigungspflichtig ist.

Mit Schreiben vom 20.04.2010 hat das Landratsamt gegenüber Frau Kastner mitgeteilt, dass die Bauvoranfrage nicht genehmigungsfähig ist, so dass diese voraussichtlich zurück gezogen wird. Vom Gemeinderat muss daher zum jetzigen Zeitpunkt keine Entscheidung gefällt werden.

Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt dies zur Kenntnis.





Beratung und Beschlussfassung über die Bauvoranfrage vom Land Baden-Württemberg, Vermögen und Bau, Amt Konstanz zur Errichtung eines Wohnhauses mit Garage auf dem Grundstück Flst.Nr. 186/86 (neben dem Forstamt) Weißensteinweg, St. Blasien

Das Grundstück Flst.Nr. 186/86 befindet sich direkt neben dem Forstamt. Die Verwaltung geht davon aus, dass es sich um eine Baulücke handelt. So dass gegen das Bauvorhaben nichts einzuwenden ist. Das Bauvorhaben ist nach § 34 BauGB zu beurteilen.

Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt der Bauvoranfrage zu und erteilt einstimmig das gemeindliche Einvernehmen.





Beratung und Entscheidung über die Bauvoranfrage zur Nutzungsänderung des Herrn Djuro Kadic auf Einrichtung einer Spielhalle im Gebäude Todtmooser Str. 2 a

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 01.12.2009 das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung einer Spielhalle verweigert.

Es wird weiterhin der Antrag auf Nutzungsänderung für eine Spielhalle mit einer Nutzfläche von 60,13 qm gestellt. Nach der Rechtsprechung ist eine Vergnügungsstätte (Spielhalle) dann kerngebietstypisch, wenn sie als zentraler Dienstleistungsbetrieb einen größeren Einzugsbereich besitzt und für ein größeres und allgemeines Publikum erreichbar ist oder sein soll. Bei Spielhallen kommt es hierfür auf die Größe des Betriebes an. Hinsichtlich der Fläche wird das Erreichen eines „Schwellenwertes“ von 100 qm Nutzfläche angesehen. Das LRA stellt aufgrund der geringen Nutzfläche fest, dass eine kerntypische Spielhalle nicht gegeben und somit zulässig ist.

In der anschließenden Diskussion wird versucht, die Auswirkungen der Spielhalle auf den Kurort und die Bevölkerung zu bewerten. Mehrheitlich werden negative Auswirkungen, insbesondere Lärmbelästigungen und erhöhtes Verkehrsaufkommen befürchtet.

Bürgermeister Meier nimmt nochmals Bezug auf die Stellungnahme des Landratsamtes und die Rechtsprechung. Danach ist eine „kleine“ Spielhalle im Mischgebiet zulässig. Nach Ausführungen von Bürgermeister Meier muss dabei aber unterschieden werden, ob es sich beim betreffenden Ort um eine kleine Gemeinde handelt, bei der die Wirkung nach außen um vieles höher ist als in einer Großstadt. Er plädiert für die Ablehnung des Antrages; weist aber darauf hin, dass das Landratsamt das fehlende Einvernehmen ersetzen oder die Bauvoranfrage ablehnen kann. Sollte die Bauvoranfrage abgelehnt werden, wird im Widerspruchsverfahren durch das Regierungspräsidium Freiburg ein Widerspruchsbescheid erlassen. Möglich ist auch, dass der Antragsteller ein Schadenersatzverfahren wegen entgangenem Gewinn anstrebt. Dies sei aber erst bei rechtswidrigen Versagen des Einvernehmens im Bauantragsverfahren möglich.

Die Verwaltung schlägt vor, die mögliche Widerspruchsentscheidung durch das Regierungspräsidium abzuwarten und stellt den Antrag auf Ablehnung des Nutzungsänderungsantrages.

Beschluss:
Die Abstimmung führt zu folgendem Ergebnis:
7 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung
Damit ist der Antrag auf Ablehnung angenommen und der Nutzungsänderungsantrag abgelehnt.





Beratung und Beschlussfassung über die Vergabe der Erstellung einer Globalberechnung für die Abwasser- und Wasserversorgungsbeiträge an die Fa. Allevo Komunalberatung, Obersulm

Die Stadt St. Blasien benötigt eine aktuelle Globalberechnung für die Kanal-, Klär- und Wasserversorgungsbeiträge. Die Bisherige Globalberechnung wurden für den Bereich Abwasserbeseitigung im Jahr 2000 und für den Bereich der Wasserversorgung im Jahr 1992 erstellt. Seither haben sich umfangreiche rechtliche Änderungen ergeben.

Für die rechtskonforme Beitragserhebung auf der Grundlage rechtsicherer Beitragssätze ist eine aktuelle Globalberechnung zwingende Voraussetzung. Hieraus gehen die Höchstsätze der Beitragssätze hervor und erst die Globalberechnung ermöglicht die korrekte Ermessensausübung sowie den Nachweis hierüber bei der Beschlussfassung über die Beitragssätze durch den Gemeinderat.

Wie in der Vergangenheit praktiziert, soll für das gesamte Stadtgebiet ein einheitlicher Beitragssatz kalkuliert und erhoben werden. Das Angebot der Fa. Allevo Kommunalberatung liegt den Gemeinderäten vor.

Die Kosten für die Globalberechnung belaufen sich auf 6.800 €.

In diesem Zusammenhang verweist Bürgermeister Meier auf die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes zur Einführung einer gesplitteten Abwassergebühr. Dies erfordert einen erheblichen Verwaltungsaufwand zur Ermittlung der befestigten Flächen

Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt der Vergabe der Erstellung einer Globalberechnung für die Abwasser- und Wasserversorgungsbeiträge an die Fa. Allevo aufgrund des vorliegenden Angebotes einstimmig zu.





Verschiedenes, Wünsche und Anträge

Kooperation Musikschule
Ministerpräsident Mappus möchte Mittel für die vorschulische musikalische Betreuung zur Verfügung stellen.
Dafür soll ein Förderprogramm über eine Kooperation zwischen Musikschulen und Kindergärten sowie Schulen bis 4. Schuljahr aufgelegt werden. Nach diesem Programm übernimmt das Land Personalkosten für dieses Projekt während der Pilotphase. Die Sachkosten liegen bei den beteiligten Kommunen und betragen ca.
400 € pro Jahr. Die finanzielle Abwicklung erfolgt über die Musikschulen.

Die Verwaltung möchte sich gerne an diesem Probelauf beteiligen. Da die Stadt eine Erklärung noch vor Pfingsten vorlegen muss, konnten bisher keine Gespräche mit den Kindergärten, der katholischen Kirchengemeinde und dem Rektor der Schule geführt werden.

Der Gemeinderat ist der Ansicht, das der Schulstandort und der Kindergarten durch die Beteiligung am diesem Projekt grundsätzlich aufgewertet wird und beauftragt die Verwaltung die entsprechenden Gespräche zu führen und die Beteiligung zu erklären.

Konzert der Stille
Am 18.09.2010 ist eine „Konzert der Stille“ geplant. Die Kosten belaufen sich auf 3.500 €. Die Ausgaben können durch die Eintrittsgelder finanziert werden. Die Organisation wird von Michael Neymeyer und Verena Zeiher übernommen. Die Stadt St. Blasien soll als Veranstalter auftreten.
Der Gemeinderat erhebt keine Einwendungen gegen die Durchführung und die Übernahme der Trägerschaft für das „Konzert der Stille“.

Skiliftkommission
Am 26.04.2010 fand eine Sitzung der Skiliftkommission statt. Bürgermeister Meier gibt die geplanten Maßnahmen 2010 bekannt.
Verlegung einer Stromleitung von der Bergstation Silberwiesenlifte zur Bergstation Grafenmatt I, Kosten 3.500 €.
Verlegung einer Stromleitung, Steuerleitung und eines Kabels für die Zeitmessung von der Talstation zur Bergstation Skilift Schwinbach, Kosten 14.000 €, diese Maßnahme wird nur realisiert, wenn die notwendigen Mittel zur Verfügung gestellt werden können.
Anschluss der Talstation Zeller II an die öffentliche Wasserversorgung der Gemeinde Feldberg, Kosten 1.000 €.
Schneekanone für die Skibrücke, Kosten 40.000 €, die Beschaffung soll gemeinsam mit Feldberg erfolgen, um evtl. noch bessere Konditionen zu erhalten.
Beschaffung einer Software für die Abwicklung von EC-/Kreditkarten an den Kassenterminals, Kosten 5.500 €.
Realisierung eines Anbaues an die Talstation Skilift Rehbach; der Ortschaftsrat hat einem Bauantrag zugestimmt.

Weiterhin wurden die Tarife für die Wintersaison 2010/2011 festgelegt. Bürgermeister Meier teilt abschließend mit, dass die im Haushalt 2010 aufgenommenen Umsätze erreicht wurden.

Forstbetriebsgemeinschaft
Die Stadt St. Blasien ist Mitglied der der Forstbetriebsgemeinschaft Menzenschwand. Dieser FBG gehören neben der Stadt auch die Privateigentümer an. Die FBG wurde von Forstamt St. Blasien betreut. Die Zusammenarbeit hat sich bestens bewährt.

Die Mitarbeiterin Frau Naeve geht nun in Ruhestand. Es besteht nur die Möglichkeit Frau Naeve zu ersetzen oder das Rechnungswesen an die FBG Vorderer Hotzenwald zu übertragen.

Die Entscheidung darüber wird in der FBG gefällt. Der Gemeinderat geht davon aus, dass die FBG in der bisherigen Form weiter besteht. Die personelle Besetzung, bzw. die Auslagerung des Rechnungswesens wird der FBG überlassen.

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